Planung

Foto: DB AG/Oliver Lang

Blick in die Zukunft

Die Visualisierungen zeigen die derzeitigen Planungen der Anlage.

Bild oben: Blick Richtung Nord-West; Bild unten: Blick Richtung Süd-Ost

Das Planfeststellungsverfahren

Neue Strecken oder wesentliche Änderungen an vorhandenen Strecken dürfen nur gebaut werden, wenn der aus Zeichnungen, Berechnungen und Erläuterungen bestehende „Plan“ vorher „festgestellt“ wurde. Zweck der Planfeststellung ist es, alle von dem Bauvorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen und widerstrebende Interessen auszugleichen, ohne dass es noch weiterer öffentlicher Verfahren oder Zustimmungen anderer Behörden bedarf. Der Planfeststellungsbeschluss entspricht demnach einer Baugenehmigung. Für das Planfeststellungsverfahren des Projekts in Schönholz ist der Zeitraum von 2021 bis 2025 vorgesehen. 

Ein erster Schritt war die frühe Beteiligung der Öffentlichkeit an der Entwurfsplanung zum Vorhaben. Am 23. September 2021 ist dies in digitaler Form geschehen, um eine angemessene Transparenz zu gewährleisten. Die wesentlichen Fragen und Belange der Anwohnenden sind in den FAQ beantwortet. Die Präsentation der Veranstaltung liegt für Sie zum Download bereit.
Die neue Serviceanlage macht zwar keine Eingriffe in die anliegenden Bereiche nötig, das Areal grenzt jedoch an ein Landschaftsschutzgebiet, den Berliner Mauerweg sowie an den Kinderbauernhof PinkePanke und den Bürgerpark auf Pankower Seite sowie an das Mischgebiet auf Reinickendorfer Seite an. Lärm- und Denkmalschutz werden im Planungsprozess entsprechend der gesetzlichen Regelungen eine Rolle spielen.

Über die im Anhörungsverfahren nicht ausgeräumten Einwendungen entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Planfeststellungsbeschluss.

Erklärvideo: Schritt für Schritt zum neuen Schienenweg

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